As-Selam-Aleykum
Kopftuch - Hijab
Die Motivation, ein Kopftuch zu tragen, ist unter muslimischen Frauen sehr vielfältig: Gepflogenheit, religiöses Selbstverständnis, religiöse Emanzipation, individueller Selbstausdruck (Kopftuch als Mode-Accessoire [1]), Vorschrift (z.B. aufgrund von Gesetzen in einigen islamischen Ländern wie dem Iran), Druck aus dem sozialen Umfeld [2], Symbol der Gruppenzugehörigkeit, und (in seltenen Fällen) Ausdruck des Protestes (Vollverschleierung in der Schule [3]).
Viele konservative oder aus traditionellen Familien stammende muslimische Frauen tragen ein Kopftuch oder auch einen so genannten Tschador (persisch) oder Hidschab bzw. Hijab (arabisch) als Teil ihrer Glaubenspraxis nicht nur beim Moscheebesuch, sondern auch im Alltag, wann immer ein Kontakt mit Männern in Frage kommt, zum Beispiel beim Verlassen des Hauses.
Häufig wird als Grund für das Tragen eines Kopftuchs auf den Koran verwiesen. In Frage kommen hierbei drei Verse, die alle aus medinesischen Suren stammen. Diese werden von traditioneller Seite als die drei Koran-Stellen angeführt, die zum Tragen eines Kopftuchs anleiten sollen.
Die erste dieser drei Stellen ist Sure 24, 31. Sie betrifft Männer und Frauen und zielt auf Schicklichkeit. Frauen wird hierbei nahegelegt, eine Art Schal (himar) zu tragen, der ihren Schmuck verdeckt. Reichen Frauen mit Schmuck wurde somit nahegelegt, ihren Schmuck vor armen Frauen ohne Schmuck mit Zurückhaltung zu tragen. Dieser Vers richtet sich gewissermaßen gegen Protzerei. Aus dieser Stelle lässt sich nicht die Verdeckung des gesamten Gesichts oder das ständige Tragen einer Verdeckung jedweder Art ableiten.
Die zweite dieser drei Stellen ist Sure 33, 59. Hierin wird erwähnt, dass der Prophet den Frauen („Frauen und Töchter des Propheten und Frauen eines Gläubigen“) sagen soll, dass sie ein Gewand (gilbab) tragen sollen, damit sie „erkannt“ und nicht belästigt werden.[4]
Die dritte Stelle ist Sure 33, 53. Sie bezieht sich lediglich auf die Frauen des Propheten. Hier wird gefordert, dass diese, wenn sie um etwas bitten, dies hinter einer Abschirmung (higab) tun sollen. Hierunter war eine Trennwand zu verstehen und keineswegs ein Kleidungsstück. Dies wird auch an anderen Stellen im Koran im Sinne einer Trennwand erwähnt.
Zusammenfassend bietet keine der drei in Frage kommenden Koranverse einen eindeutigen Anhaltspunkt, dass Frauen ein Kopftuch oder einen gesichtsverhüllenden Schleier tragen sollen[5], jedoch beharren viele klassische Koraninterpreten darauf, dass es eine religiöse Pflicht für Musliminnen zum Tragen eines Kopftuches oder einer anderen Verschleierung (Hijab) gebe.[6]
Quelle