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Thema: Ramadan - Fasten So Jun 27, 2010 8:02 pm
As-Selam-Aleykum
Das Fasten im Fastenmonat Ramadan
Die vierte den Muslimen auferlegte Pflicht ist das jährliche Fasten im Fastenmonat Ramadan (2:183). In diesem Monat, der relativ zum Sonnenkalender jährlich etwa zehn Tage vorrückt, fasten Muslime von gut einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang (2:185). Während dieser Zeit darf weder gegessen noch getrunken werden und auch bei anderen Genüssen - wie Rauchen und Geschlechtsverkehr z. B. - wird absolute Enthaltsamkeit gefordert. Der Koran enthält Gebote und Verbote. Danach soll jeder gesunde erwachsene Muslim das Fasten einhalten, während kranke Menschen sowie schwangere und stillende Frauen davon befreit sind (2.184, 187).
Auch auf Reisen ist man des Fastens enthoben, soll die versäumten Tage allerdings später nachholen (2:184). Durch die jährliche Zeitverschiebung von zehn Tagen, gibt es Perioden, in denen die täglich einzuhaltende Fastenzeit kürzer ist - in Europa ist das im Winter der Fall - und solche, in denen die tägliche Fastenzeit sehr viel länger dauert und durch die sommerlichen Temperaturen auch viel anstrengender ist. Jeder Mensch macht im Laufe einer gewöhnlichen Lebensspanne alle denkbaren Perioden mindestens einmal durch.
Der Fastenmonat gilt als eine Zeit der spirituellen Reinigung. Es wird noch mehr gebetet als sonst. Man bemüht sich, Streit beizulegen und sich mit Menschen, mit denen man sich entzweit hatte, wieder zu versöhnen. Es gibt außerhalb vom Fastenmonat noch andere Situationen, in denen zusätzliche Fastentage Pflicht werden (4:92; 5:89; 5:95). Ziel und Zweck des Fastens ist es, Gott näher zu kommen (2:183).
Ganz praktisch führt das Fasten natürlich zu der Erfahrung, wie es ist, Hunger und Durst spüren zu müssen, mit der Folge von besonderer Dankbarkeit gegenüber Gott (2:185) dafür, dass wir hier in Europa normalerweise keinen Mangel an Nahrungsmitteln und Wasser kennen. Theoretisch ist davon auszugehen, dass während des Fastenmonats täglich eine Mahlzeit eingespart wird. Der Gegenwert für diese eingesparte Mahlzeit soll an bedürftige Menschen gespendet werden.
mein mann hat mir erklärt es geht über das fasten hinaus
mann darf zum beispiel keine frauen bewusst ansehen schlechte rede, lügen usw ist untersagt
was noch und was ist, wenn man dagegen verstösst
As-Selam-Aleykum
All die verwerflichen Dinge die man laut Koran & dem Prophet s.a.w.s. von Allah s.w.t. aus unterlassen soll, soll man im Monat Ramadan besonders beachten.
Hier habe ich für dich einen schönen Artikel:
Wer muss im Ramadan fasten und wer nicht?
Zum Fasten verpflichtet ist jeder erwachsene Mann und jede erwachsene Frau, die geistig und körperlich gesund ist.
Nicht-Muslime sind nicht verpflichtet zu fasten. Tun sie es doch, werden sie dafür nicht belohnt, bis sie den Islam annehmen. Kinder , die das Alter der Pubertät noch nicht erreicht haben, sind nicht verpflichtet zu fasten, sollten aber ab einem Alter von 7 Jahren dazu ermutigt werden, um sich an das Fasten zu gewöhnen. Geistig Behinderte sind vom Fasten ausgenommen und müssen das Fasten auch nich nachholen oder als Ersatzleistung Arme speisen. [3] In bestimmten Situationen muss ebenfalls nicht gefastet werden:
1. Menstruierende und Wöchnerinnen müssen und dürfen nicht fasten. Die versäumten Tage müssen nachgeholt werden. [/list]
'Aischa (ALLAHs Wohlgefallen mit ihr) sagte:
„Als wir zu Lebzeiten des Propheten (a.s.s.) unsere Menstruation hatten, wurden wir angewiesen, das (versäumte) Fasten (nach der Menstruation) nachzuholen, die (versäumten) Gebete aber nicht." (Buchari und Muslim)
2. Reisende und Kranke müssen nicht fasten.
Die versäumten Tage müssen nachgeholt werden. Die Ausnahmeregel für Reisende gilt nur, wenn die Abreise vom Wohnort vor dem Morgenlicht erfolgt.
4. Schwangere und Stillende dürfen das Fasten aussetzen, wenn Bedenken für die Gesundheit des Kindes oder der Mutter bestehen. Die versäumten Tage müssen nachgeholt werden.
5. Alte Menschen und chronisch Kranke dürfen das Fasten aussetzen. Die versäumten Tage müssen nicht nachgeholt werden. Sie müssen jedoch für jeden versäumten Tag einen Armen speisen.
Der Sahabi Ibn Abbas (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) sagte:
„Dem alten Menschen wurde erlaubt, das Fasten auszusetzen und (als Ersatz) für jeden nicht gefasteten Tag die Speisung eines Bedürftigen auferlegt. Und er hat die versäumten Tage nicht nachzuholen." (Al-Darqatni und Al-Hakim)
Weiter:
Dinge, die das Fasten ungültig machen
Das Fasten wird ungültig durch:
1.Orale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen). Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg, unabhängig von deren Konsistenz. Spritzen und Medikamente ohne Nährwert annullieren das Fasten nicht. 2.Absichtliches Erbrechen. 3.Selbstbefriedigung (Onanie) mit der Hand oder durch geschlechtliche Erregung. Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt das Fasten nicht. 4.Geschlechtsverkehr
Das absichtliche Vollziehen aller obiger Handlungen annulliert das Fasten. Die entsprechenden Tage müssen deshalb nachgeholt werden. Die Übertretung von Punkt 1 aus Vergeßlichkeit oder aus Versehen macht das Fasten nicht ungültig.
Und:
Belege über die Erlaubnis des Küssens des Ehepartners Folgende Ahadith belegen, dass das Küssen des Ehepartners während des Fastens erlaubt ist:
'Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, küsste gewöhnlich eine seiner Frauen, während er fastete. Dann lachte sie." (Sahih Muslim, Nr. 1851 im arabischen)
'Umar Ibn al-Khattab (ALLAhs Wohlgefallen mit ihm) kam eines Tages zum Gesandten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) und sagte:
"Ich habe heute (eine große Sünde) begangen, ich habe meine Frau geküsst, während ich fastete." Der Gesandte ALLAHs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte: "Was glaubst du, (ist etwas dabei) wenn du deinen Mund mit Wasser spülst, während du fastest?" 'Umar erwiderte: "Es ist nichts dabei." Der Gesandte ALLAHs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) fragte dann: "Wieso stellst du dann diese Frage?" (Überliefert von Ahmad Ibn Hanbal und Abu Dawud)
'Umar Ibn Abu Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Darf ein Fastender (seine Frau) küssen? Da sagte der Gesandter Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Frag Umm Salama danach! Als er Umm Salama danach fragte, ob ein Fastender seine Frau küssen darf, teilte sie ihm mit, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dies tat. `Umar aber sagte: O Allahs Gesandter, Allah hat dir doch deine vergangenen und künftigen Sünde vergeben. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu ihm: Bei Allah, ich bin frommer als ihr! Ich fürchte Allah mehr als ihr! (Sahih Muslim, Nr. 1863 im arabischen)